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Unterhaltspflichten in der Corona-Pandemie
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind vielfältig. Neben den Einschränkungen des täglichen Lebens, wird sich diese Krise auch auf die Einkommensverhältnisse zahlreicher Unterhaltspflichtiger niederschlagen.
Folgen für die Unterhaltspflicht
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch fraglich, ob die Corona-Krise dazu führt, dass Unterhaltsverpflichtungen entfallen oder Unterhaltstitel abgeändert werden können.
Zeitliche Beschränkungen der Einkommenseinbuße
Im bisher geltenden Unterhaltsrecht finden kurzfristige Einkommenseinbußen bei der Beurteilung der Höhe des Unterhalts keine Beachtung. Grundsätzlich geht man sogar davon aus, dass überschaubare Engpässe durch Rücklagen oder im Zweifelsfall auch durch die Aufnahme eines Darlehens auszugleichen sind.
Prognose für künftige Zahlungspflichten
Die Corona-Krise stellt sich sowohl für Experten als auch für den normalen Bürger als nicht kalkulierbare Größe dar. Niemand weiß zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wie lange uns die Corona-Krise auch wirtschaftlich beeinflussen wird oder ob sich der bereits erkennbare Negativ-Trend der Wirtschaft weiter verschlechtern wird. Vor diesem Hintergrund wird es kaum möglich sein, das bisherige Unterhaltsrecht ohne entsprechende Angleichungen anzuwenden.
Diese besondere Krisensituation erfordert eine besondere Herangehensweise, sodass beispielsweise eine Neuausrichtung bei der Berechnung der Unterhaltspflicht denkbar ist.
Kurzarbeitergeld und seine Folgen
Grundsätzlich besteht für den Unterhaltspflichtigen die Erwerbsobliegenheit, nach welcher dieser den Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind zwingend zu leisten hat.
Der Erhalt von Kurzarbeitergeld, könnte demnach dazu führen, dass der Unterhaltspflichtige eine besser bezahlte Arbeit annehmen müsste und damit eine eventuell gesicherte Einkommensquelle riskieren würde.
Auch stellt sich die Frage, ob bei Kurzarbeit oder sogar dem Verlust der Arbeitsstelle alternative Beschäftigungsmöglichkeiten in dieser Krisenzeit in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
Ausblick
Es zeigt sich, dass die bisherige Praxis der Unterhaltsberechnung zwingend zu überdenken sein wird.
Bisher gibt es noch keine Gerichtsentscheidungen, welche bei der Beurteilung der vielen offenen Fragen in
dieser besonderen Zeit dienlich sein können.
#Deutlich wird jedoch bereits jetzt, dass die Corona-Pandemie erhebliche Auswirkungen für Unterhaltspflichtige mit sich bringen kann.
In Anbetracht der unklaren Rechtslage werden auch außergerichtliche und anwaltlich begleitete Verständigungen zwischen den Beteiligten an Wert zunehmen.
Zögern Sie daher nicht, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen.
Insolvenzantrag in der Corona-Pandemie - Persönliche Haftung vermeiden
Die aktuellen Hilfsmaßnahmen beschränken sich überwiegend auf die Beschaffung von Liquidität. Einige Unternehmen können die Mittel für die in Corona-Zeiten zusätzlich aufgenommen Darlehen möglicherweise zukünftig aber gar nicht erwirtschaften. Für Unternehmer und Unternehmer stellt sich die Frage, was nach
der akuten Krise mit der Rückführung der Hilfskredite geschieht.
Finanzwirtschaftliche Restrukturierungsmaßnahmen werden dabei zukünftig eine größere Rolle spielen. Das Insolvenzverfahren bietet geeignete Instrumente für die Umstrukturierung der Passivseite zum Erhalt des Unternehmens.
Zögern Sie nicht, sich rechtzetig anwaltlich beraten zu lassen.
Schneller schuldenfrei - Privatinsolvenz
Der Bundestag hat das Verfahren zur Erlangung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre verkürzt.